Vorruhestand
Ein vorzeitiger Ruhestand oder eine Altersteilzeit sind dank flexibler Zeitwertkonten in gemeinsamer Absprache mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer problemlos möglich. Bereits vor dem 60. Lebensjahr kann die Inanspruchnahme des Guthabens erfolgen. Zusätzlich sind Zeitwertkonten unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei, für einen noch angenehmeren Vorruhestand.
Flexibilisierung der ( Lebens- ) Arbeitszeit (LAZ) für Unternehmen und Arbeitnehmer
+ Plus Zeitwertkonto
| + Plus BAV
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– Minus Zeitwertkonto | – Minus BAV |
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