Vorruhestand

Ein vorzeitiger Ruhestand oder eine Altersteilzeit sind dank flexibler Zeitwertkonten in gemeinsamer Absprache mit Arbeitgeber und Arbeitnehmer problemlos möglich. Bereits vor dem 60. Lebensjahr kann die Inanspruchnahme des Guthabens erfolgen. Zusätzlich sind Zeitwertkonten unbegrenzt steuer- und sozialversicherungsfrei, für einen noch angenehmeren Vorruhestand.

Flexibilisierung der ( Lebens- ) Arbeitszeit (LAZ) für Unternehmen und Arbeitnehmer

Vorruhestand

+ Plus Zeitwertkonto

  • unlimitiertes Sparen
  • steuer- und sozialversicherungsfrei
  • Inanspruchnahme vor Alter 60 möglich
  • Nutzung während des Erwerbslebens durch Freistellung (Sabbatical)
  • volle Vererbbarkeit
  • Verzinsung des Wertzeitkontos
  • Kombination mit BAV möglich
+ Plus BAV

  • Entgeltumwandlung / ArbG-finanziert
  • steuerfrei (beachte §3Nr 63 EStG)
  • Sozialversicherungsfreiheit
  • fünf Durchführungswege
  • Portabilität (DV, PK, PF), Übertragbarkeit
  • Bilanzsteuerung durch intelligente Rückdeckung (PZ)
  • Wertsteigerung / Bruttosparen
  • Hartz IV sicher
– Minus Zeitwertkonto – Minus BAV
  • Bilanzberührung nach § 6 EStG
  • Pflicht zur Insolvenzsicherung
  • arbeitsrechtl. Restriktionen
  • Bindung von Kapital durch ArbG-Beiträge
  • nicht Hartz IV sicher
  • Bilanzberührung (PZ) nach § 6a EStG
  • Limitierung der Dotierungen/Sparen (nur nach § 3 Nr 63 EStG)
  • Nutzung nicht vor Alter 60
  • eingeschränkte Vererbbarkeit
  • Beiträge zum PSV
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