Sicherungstreuhand

Fremdes Vermögen verwalten, Gesellschaftsanteile halten, Gesellschaftsrechte wahrnehmen, die Liquidation abwickeln und vieles mehr fällt unter den großen Bereich Treuhandwesen. Wem Sie Ihr Vermögen anvertrauen sollte gut überlegt werden. Dank unserer jahrelangen Erfahrung und ausgezeichneter Reputation verwalten wir auch Ihr Vermögen treuhänderisch sicher.

Abwicklung in der Freistellungsphase oder im sonstigen Störfall (keine Insolvenz des Auftraggebers)

  • Abrechnung des Zeitwertkontos mit Anweisung an Depotstelle zur Freigabe eines entsprechenden Teilbetrages aus der Verpfändung

Abwicklung im Insolvenzfall

  • Anforderung der aktuellen Abrechnungsunterlagen (Lohnsteuerkarte, Sozialversicherungsnummer, Krankenkassenbescheinigung)
  • Abrechnung des Zeitwertkontos
  • Ermittlung der beitragspflichtigen Entgelte
  • Erstellung einer Musterlohnabrechnung für die Übernahme der entsprechenden Werte in die Lohnbuchhaltung des Arbeitgebers/Insolvenzverwalters und in die Meldungen an Sozialversicherungsträger und Finanzbehörde
  • Übermittlung des letzten Kontoauszuges
  • Anweisung an Depotstelle zur Freigabe eines entsprechenden Teilbetrages aus der Verpfändung und Zahlungsabwicklung an die Empfangsberechtigten

Zahlungsabwicklung über Treuhandkonto (optional)

Gemäß Verpfändungsvereinbarung kann der Arbeitnehmer die Zahlungsabwicklung über ein Treuhandkonto gebührenpflichtig verlangen.

Die hierfür anfallenden Gebühren vereinbart der Verwalter mit dem Arbeitnehmer gesondert.

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