Insolvenzsicherung

Bei der Einrichtung eines Zeitwertkontos spielt auch die Insolvenzsicherung eine große Rolle. Ist das Zeitwertkonto ausreichend gegen Insolvenz gesichert, brauchen Arbeitnehmer um Ihr angespartes Guthaben nicht fürchten. Auch für Arbeitgeber empfiehlt sich eine Insolvenzsicherung als Schutz gegen mögliche Schadensersatzansprüche.

Aufgaben des Treuhänders ZWK

Insolvenzsicherung

Nachfolgende Verträge werden auf Ihre Belange abgestimmt:

  1. Vereinbarung zur Ansammlung von Guthaben in Zeitwertkonten ( AG – AN – TrH)
  2. Verpfändungsvereinbarung zur Rückdeckung von Guthaben (AG – AN – TrH)
  3. Dienst- u. Geschäftsbesorgungsvertrag (AG-TrH)
  4. Betriebsvereinbarung zur Einbringung von Gehaltsbestandteilen in Zeitwertkonten (Anlage 1)
  5. Vereinbarung über die Höhe des Anlage-Zinses (Anlage 2)
  6. Reporting: Mitteilung über eingestellte Beträge / Höhe der Verzinsung / mögliche Freistellung / Vorruhestandszeiten u.a.
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